AGB

AGB Pfeffermind Consulting GmbH

 

  1. Gegenstand

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Pfeffermind Consulting GmbH (nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet) und ihren Kunden.

1.2 Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstverträge einer Gamification-Agentur. Hierzu gehört die Konzeption von Apps, Spielen oder sonstigen analogen oder digitalen Erzeugnissen. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

  1. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der Agentur erfolgen freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.2. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande, nachdem der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform, einschließlich per E-Mail, bestätigt hat, und die Agentur dies rückbestätigt hat. Ab diesem Zeitpunkt ist die Bestätigung für beide Seiten verbindlich.

2.3. Mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden erklärt dieser verbindlich, dass die Person, die den Auftrag erteilt hat, dazu berechtigt ist.

  1. Mitwirkungspflichten

3.1. Unsere Leistungen setzen die aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

(a) alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, Informationen und Unterlagen der Agentur unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;
(b) uns nach Vertragsschluss einen Ansprechpartner zur Koordination unserer Tätigkeit zu benennen, welcher zu Änderungen des Vertrags, Freigabe von Leistungen und zum Empfang von Rechnungen ermächtigt ist;
(c) die generelle Verfügbarkeit der relevanten Stakeholder für Fragen und notwendige Meetings zu gewährleisten.

Wird der Agentur entgegen A 3.1 (b) kein Ansprechpartner benannt, ist unser Ansprechpartner derjenige, der den Vertrag mit uns angebahnt hat. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Mehraufwand in Rechnung.

3.2. Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung der Agentur relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie der Agentur unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Maßnahmen von der Agentur oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.

3.4. Sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Kunde für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Systemverantwortung.

  1. Leistungen Dritter

4.1. Die Agentur ist berechtigt, entsprechend den einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.

4.2. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Agentur haben. Die Agentur wird den Kunden über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur so früh wie möglich unterrichten. Die Agentur und der Kunde werden, sofern erforderlich, gemeinsam eine Anpassung des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses vereinbaren.

4.3. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

4.4. Mit der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen nur insoweit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur über, als sie nicht im Widerspruch zu diesen stehen.

4.5. Sollte die Agentur Unterauftragnehmer beauftragen, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne Zustimmung von der Agentur Aufträge direkt an den Unterauftragnehmer zu vergeben.

  1. Termine und Fristen

5.1. Fristen und Terminabsprachen sind festzuhalten oder zu Projektbeginn zu besprechen und schriftlich zu bestätigen.

5.2 Gemeinsam vereinbarte Projektzeiträume oder Projekttage werden auf das Projekt getrackt und entsprechend abgerechnet, auch wenn die Arbeit aufgrund kundenseitiger Versäumnisse eingeschränkt oder nicht möglich war.

5.3. Die Agentur verpflichtet sich umgekehrt, dem Kunden termingerecht Präsentationen, Unterlagen und Übergabedateien zu liefern oder bereitzustellen.

5.4 Teilt der Kunde der Agentur Änderungswünsche nach abgesprochenen Terminen oder bereits abgenommenen Projektschritten mit, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Mehraufwand in Rechnung.

5.5. Absehbare Abweichungen vom anfangs definierten Projektplan sind von beiden Seiten rechtzeitig zu kommunizieren, gemeinsam abzusprechen und schriftlich zu bestätigen.

  1. Urheberrechte und Nutzungsrechte

6.1. Der Kunde erwirbt für die vertraglich vereinbarte Dauer und für den vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

6.2. Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.

6.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

6.4. Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeitenden haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.

6.5. Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig – sofern nicht vertraglich anders geregelt. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der Zustimmung der Agentur.

6.6. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die die Agentur nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

6.7. Die Agentur ist berechtigt, Kunde und Projekt als Referenz zu nennen und auf ihrer Website aufzuführen und dafür gegebenenfalls auch Logos des Kunden und Materialien aus dem Projekt zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde.

6.8. Die Agentur wird bei allen Pressematerialien, Preiseinreichungen und ähnlichen Veröffentlichungen als Urheber des Spiels oder der Anwendung genannt und mit mindestens einem wörtlichen Statement zitiert. Die Agentur ist auch berechtigt, die Urheberschaft durch Splashscreens, Credits oder ähnliche Hinweise innerhalb der Anwendung kenntlich zu machen.

  1. Gewährleistung

7.1. Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet die Agentur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

7.2. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

7.3. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt die Agentur die Nutzbarkeit jeglicher erbrachter Leistungen oder erbrachter Leistungen nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum.

  1. Haftung

8.1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur, soweit der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruht. Vertragswesentlich sind die Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sofern die Agentur wegen fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, das heißt auf den Schaden, den die Agentur bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

8.2. Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, die aus der Verletzung ihrer Rechte oder aus Rechtsverstößen aufgrund der von der Agentur erarbeiteten und/oder durchgeführten Maßnahmen entstehen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, rechtliche Bedenken bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen nach deren bekannt werden unverzüglich schriftlich dem Kunden zu melden. Sofern eine rechtliche Überprüfung der durchzuführenden Maßnahmen durch eine sachkundige Person (Rechtsanwalt) oder eine Institution erforderlich werden, trägt der Kunde in Absprache mit der Agentur hierfür die Kosten.

8.3 Die Agentur haftet in keinem Fall für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden, die in den Gamificationmaßnahmen oder -kampagnen enthalten sind, sofern diese Aussagen auf Informationen basieren, die vom Kunden bereitgestellt und/oder von diesem freigegeben wurden. Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen korrekt und vollständig sind und stellt die Agentur von jeglicher Haftung frei, die aus der Nutzung dieser Informationen resultiert.

8.4. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Integrität von Kundendaten. Es ist Sache des Kunden, seine Daten hinreichend gegen Verlust zu schützen und Backups durchzuführen.

8.5. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste nach Abnahme der vereinbarten Arbeiten.

8.6. Die Agentur haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen von Telekommunikations- oder Energienetzen sowie andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.

  1. Vergütung

9.1. Rechnungen werden grundsätzlich nur in Euro gestellt. Dabei richtet sich die vom Kunden zu entrichtende Vergütung nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.

9.2. Alle Preisabsprachen und Tagessätze sind, sofern nicht anders angegeben, als Netto-Beträge zu verstehen und sind zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.

9.3. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Zugang der Rechnung. Nach Ablauf der Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen der Agentur können auch elektronisch übermittelt werden. Die Agentur hält sich vor, weitere Leistungen zu verweigern, sofern ein Kunde in Zahlungsverzug gerät.

9.4. Die Agentur ist berechtigt, auf die Zahlung und Erfüllung des Auftrags zu bestehen, wenn die Beauftragung schriftlich, einschließlich per E-Mail, erfolgt ist.

9.5. Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.

9.6. Zur Aufrechnung gegenüber der Agentur ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

  1. Kündigung

10.1. Es gelten die einzelvertraglich festgelegten Vertragslaufzeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.

  1. Geheimhaltung

11.1. Alle den Parteien im Rahmen des Auftragsverhältnisses zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind, auch nach Beendigung des Auftrages, streng vertraulich zu behandeln, und zwar selbst dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.

11.2. Die Parteien haben die Geheimhaltungspflicht jeweils ihren mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern aufzuerlegen.

  1. Schlussbestimmungen

12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

12.2. Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.

12.3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.

12.4. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin, Deutschland.